UPDATE: LKW MAUT ERHÖHUNG

Kritische Äußerung des Bundesrates könnte zu Änderungen führen.

 

Wir möchten Sie darüber informieren, dass sich der endgültige Entwurf eines "Dritten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften" durch eine kritische Stellungnahme des Bundesrates vom 7. Juli 2023 noch einmal ändern könnte. Denn darin wird kritisiert, dass eine Ausweitung der Maut auf Fahrzeuge des Güterkraftverkehrs ab 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse (statt bislang 7,5 Tonnen) vor allem im Hinblick auf die Notwendigkeit der Aufrechterhaltung weitläufiger Versorgungsdienste zu einer kostenseitigen Belastung von Unternehmen der Logistik führt. Die dadurch entstehenden Wettbewerbsnachteile für Transportunternehmen „sind zu vermeiden“. Zweitens soll die für den Bahnverkehr festgeschriebene Freistellung von der Lkw-Maut im Zu- und Ablauf von maximal 50 Kilometer zeitnah umgesetzt werden. Wir werden weiter informieren.

Beste Grüsse

Thomas Kaspari

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